Wir alle kennen die „offizielle“ StVO, oder (bei Verkehrspolizisten) haben zumindest von ihr gehört, oder (bei Verkehrspolizisten, die Mitglied der GdP sind) wir kennen einen,der von ihr gehört hat.
Wer sich die Mühe gemacht hat, mal hineinzublättern, oder unserem geschätzten Verkehrsminister aufmerksam zuhört, weiß, dass da lauter Unfug drinsteht, der nicht wahr sein kann, und der Alltag auf deutschen Strassen bestätigt das.
Jetzt ist allerdings die „Wahre StVO“ geleakt (danke an Whistleblower „trubo_rofl“ von motortalk.de :)
Hier also fast exklusiv: die wahre StVO
Die WAHRE StVO
§1 Auf Straßen In der Bundesrepublik herrscht eine natürliche Hierarchie, die sich nach dem Wichtigkeits-Quotienten (WQ) des beutzten Fahrzeugs bemißt. Dieser wird nach der Formel
WQ = PS * Leergewicht * Höchstgeschwindigkeit Vmax
ermittelt. Bei PkWs ist das Ergebnis *2 zu nehmen, bei Fabrikaten deutscher Premiumhersteller *3.
§2 Es ist die erste und heiligste Pflicht jedes Bundesbürgers, danach zu trachten, einen möglichst hohen WQ zu führen. Dafür sind Schulden, Zweitjobs für die LebensgefährtInnen, Unterschleif, Menschenhandel, Gelegenheitsprostitution, Diebstahl, Steuerhinterziehung und Beischlafdiebstahl erlaubte Mittel. Ein Bundesbürger, der dies nicht tut, ist als potentiell staats- und gemeinschaftszersetzendes Subjekt zu betrachten. Zur Motivation ist ihm mit Herablassung und Verachtung zu begengnen
§3 Ist bei einer Begegnung im Straßenverkehr nicht eindeutig auf Anhieb erkennbar, wessen WQ der Höhere ist, ist die erweiterte Formel anzuwenden. Sie lautet:
WQ = PS * Leergewicht * Vmax * db(A) * Hinterreifenbreite * Auspuff-Durchmesser / IQ des Fahrzeugführers
Ist auch danach noch keine eindeutige Rangfolge festlegbar, ist derjenige höherrangig, der mehr und schönere Schimpfworte kennt.
§4 Gemäß §1 und §2 sind Radfahrer als niedrigste Lebensform einzuschätzen, auf gleicher Ebene wie Regenwürmer. Der höchste erreichbare WQ für Fahrradfahrer ist -1.
§5 Dem höheren WQ gebührt das natürliche Vorrecht auf die Straße.
§6 Staus, Verkehrsinfarkte, hohe Spritpreise, Feinstaubzonen und ähnliche Katastrophen ersten Ranges sind ausschließlich als Schuld der Radfahrer zu betrachten, die allein dafür schon erschossen/überfahren gehören.
§7 Gleiches gilt für Katastrophen 2.Ranges wie Fukushima, Waldsterben, Klimahysterie und die Piratenpartei.
§8 Der Autofahrer hat uneingeschränktes Grundrecht auf schnelles Vorankommen. Dieses Grundrecht ist das höchstwertige deutsche Rechtsgut und rangiert vor allen anderen Rechten, insbesondere dem Recht autoloser Hungerleider und anderer Sumpfmaden auf körperliche Unversehrtheit.
§9 Sämtliche Maßnahmen, den WQ-Führenden ihre Grundrechte nach §3 zu erhalten, sind als Sicherheitsgewinn zu verkaufen (hä hä). Bewährt haben sich: Helmpflicht, Radwegpflicht, Kennzeichenpflicht.
§9 Sollte jemand mit angeblichen Inhalten der „öffentlichen“ StVO oder anderen sogenannten „Fakten“ gegen diese Wahrheiten angehen wollen, ist der Gegenbeweis durch Fußaufstampfen zu führen. Alternativ ist es erlaubt, beide Ohren mit den Zweigefingern zu verschliessen und laut „Lalalalala ich kann dich gar nicht hören“ zu singen.
§10 Dem Verkehrsmittel mit dem höheren WQ nach (§1) steht es selbstverständlich zu, Verkehrsexistenzen mit niedrigerem WQ zu maßregeln. Dazu ist jedes Motorfahrzeug mit Aufblendvorrichtung, helltönender Hupe, fakultativ Rammbügel und Miniwasserwerfern auszustatten. Jeder höherrangige Verkehrsteilnehmer nach (§1) nimmt gegenüber dem Minderangigen automatisch eine weisungs- und sofortbestrafungsberechtigte Stellung ein. Dabei ist eine Kenntnis der Rechtslage nicht erforderlich, es reicht das gefühlte Verschulden.
§11 Fühlt sich ein Fahrer eines höherrangigen Fahrzeugs vom (vermutlichen) Fahrer eines minderwertigen Fahrzeugs -oder sogar Fahrradfahrers? – argumentativ in die Ecke gedrängt, soll er Zuflucht zu wild-spekulativ-nebulösen Aussagen zu nehmen. Alternativ ist auch wildes Beschimpfen inklusive Infragestellung der Manneskraft/der PS-Zahl statthaft.
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