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Landkreis Erding, Gemeinde Hofstarring.

Dort hat man sich in den Kopf gesetzt, dass die über die Landkreisgrenzen hinaus als Verkehrshölle bekannte „Kreisstrasse ED 28“ unbedingt einen Radweg braucht. Der dort herrschende dichte Verkehr -an Spitzentagen zählt man bis zu fünf Traktoren- muss von der Geißel marodierender Radfahrerbanden befreit werden, die tagtäglich in großer Anzahl das Fortkommen fast unmöglich machen. Für dieses Vorhaben, das zweifelsohne einen enormen Beitrag zur Verbesserung der bayr. Verkehrsunfallstatistik zur Folge hätte, hätte der Landkreis gern Geld vom Freistaat, so ein Radweg ist nicht billig, das Projekt ist mit 305000€ budgetiert, was dem Gegenwert von 3,8 Deutz Agrotron TTV430 entspricht.

Jetzt liegt dummerweise die Metropole Hofstarring an dem Prachtboulevard.

Für die, die es nicht kennen: Das ist Hofstarring:

Digitales Orthophoto : © 2012 Bayerische Vermessungsverwaltung

Digitales Orthophoto : © 2012 Bayerische Vermessungsverwaltung

Und da weder beim Freistaat, noch beim Landkreis jemand lesen kann, ist man gemeinsam irgendwie auf die Idee gekommen, innerorts dürfe man keinen Radweg anlegen.

das Gericht habe 2010 „die neue Rechtsposition geschaffen, dass die Benutzung eines Radwegs innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr angeordnet werden kann“

weint Landrat Beyerstorfer in den Notizblock des Korrespondenten des „Münchner Merkur“.

Das ist natürlich Quatsch.

Natürlich darf man weiterhin benutzungspflichtige Radwege anlegen, man muss nur die „besondere Gefährlichkeit“ einer Strassenbenutzung nachweisen. Und von einer Unterscheidung innerorts/außerorts steht in dem Urteil weit und breit nichts, nur hat sich in den bayrischen Verwaltungsbehörden offensichtlich der Konsens durchgesetzt, das Urteil auf diese Weise zu mißachten interpretieren. Wird wohl mal wieder Zeit für einen persönlichen Brief an den Radfahrerkollegen Herrmann, seines Zeichens bayr. Innenminister und damit oberster Straßenbauer im Land.

Aber auch bei der jetzigen Interpretation können die Hofstarringer selbstverständlich ihren Radweg bauen, nur dürfen sie ihn nicht benutzungspflichtig machen. Und zahlen müssen sie ihn selber, nicht der Freistaat.

 „Es ist eine Schweinerei, aber es hilft nichts“

so das Schlußwort von Hans Peis (CSU).

(Danke an Jigga für den Tipp)