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Los Angeles/Radwege: In diesem amüsanten und informativem Artikel liest „Cycling Savvy Instructor“ Karen Karabell den Amis die Leviten über Radwege, genauer: Warum sie keine gute Idee sind. In den Kommentaren tobt seither Krieg, denn gerade im Amiland hat der (leider) einflußreiche Radlobbyist Michael „Radfahrer müssen vor dem Verkehr versteckt werden“ Coleville-Anderson von copenhagenize.com ein zahlreiches und lautstarkes Gefolge.

http://bikinginla.com/2014/02/17/guest-post-taking-the-lane-a-bicycling-instructor-offers-in-depth-look-at-cyclingsavvy/

OLG Celle kassiert Urteil, das Radfahrer ohne Helm Teilschuld an Unfallfolgen gibt: Das OLG Celle hat ein Urteil revidiert, das einer Radfahrerin 20% Schmerzensgeld wegen falscher Mütze abzog. Kommentar des Pressesprechers:

„Nur weil jemand in seiner Freizeit das Radfahren als Sport betreibt, kann das also noch nicht zu seinen Lasten gehen. Eine bei der Schadensberechnung zu berücksichtigende Obliegenheit zum Helmtragen kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein sportlich ambitionierter Fahrer sich auch im normalen Straßenverkehr bewusst erhöhten, über die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefahren aussetzt.“

hört, hört!

http://www.juris.de/jportal/portal/t/1x3v/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200530&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp

Nochmal Helm: Der Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit befasst sich ebenfalls mit den rechtlichen Impikationen für Leute, die die Frechheit besitzen, sich im Alltag ohne Schutzausrüstung zu bewegen: Rechtstipp – muß man zur Eigensicherung einen Helm tragen?

Wenn das OLG Schleswig nun durch die Hintertür eine Quasi-Helmpflicht einführt, dann könnte das durchaus Folgen haben, die man konsequenterweise – aber eben auch bizarrerweise – auf andere Bereiche ausdehnen müsste bzw. könnte:

  • Der Autofahrer müsste auch einen Helm tragen, da es nachweislich auch viele und schwere Kopfverletzungen bei Autounfällen gibt.

  • Der Fahrradfahrer müsste eine Warnweste tragen, damit er nicht übersehen wird.

  • Der Spaziergänger müsste einen Helm und eine Warnweste tragen.

  • Der Besucher einer Veranstaltung müsste einen Helm und Knieschützer anziehen, wenn er auf einer Veranstaltung ausrutscht.

…hä hä hä :)

http://www.anwalt.de/rechtstipps/muss-man-zur-eigensicherung-einen-helm-tragen_055492.html

Helm zum Dritten: Chris Boardman, MBE, Stundelweltrekordler und Olympiasieger, setzt sich seit seinem Karriereende aktiv für den Radverkehr ein. In diesem schönen Artikel befasst er sich mit Radhelmen und kommt zu dem Schluß:

„Helme sind nicht mal unter den Top Ten von Dingen, die das Radfahren sicherer machen“

lesenswert! – und nachdenkenswert.

http://road.cc/content/news/111258-chris-boardman-helmets-not-even-top-10-things-keep-cycling-safe

hier in voller Länge und in Deutsch: Boardman über Radhelme

Helm zum Vierten: Die Polizei Baden-Württemberg hat ihren Verkehrsbericht 2013 herausgebracht. Voller Helmreklame, ein Zusammenhang zum Vortsoß von Styrobrain Verkehrsminister Winnie Herrmann besteht selbstverständlich in keinster Weise. Nach Ansicht des Innenministers namens Gall zeigt die Tatsache, dass 30% der getöteten Radfahrer mit Helm unterwegs waren schlagend die Funktion des Helms als Lebensretter. Ich fresse auf der Stelle meinen Hut, wenn Ba-Wü mehr als 15% Helmtragequote aufweist… daher habe ich der Pressestelle meine Hilfe angeboten:

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Ihrer „Unfallbilanz 2013“ zitieren Sie Herrn Innenminister Gall wie folgt:

„Erschreckend finde ich, dass 70 Prozent der getöteten Fahrradfahrer keinen Helm trugen

In Anbetracht der Tatsache, dass die allgemeine Helmtragequote in BaWü unter 30% liegt, was sagt das Ihrer Meinung nach über die Wirksamkeit eines Radhelms als „Lebensretter“ aus…?

Bei Bedarf kann ich Ihnen, bzw. dem Herrn Inneminister, gerne -gegen Porto- einen Taschenrechner mit den Grundrechenarten zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

MucRadBlogger

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/110985/2670272/

Radwege zum Zweiten: Der in Radlerkreisen nicht ganz unbekannte Bernd Sluka hat erfolgreich eine Benutzungspflicht an einem Abschnitt bei Passau weggeklagt. Scheint sich um ein besonders dämliches Konstrukt gehandelt zu haben. Der Gutachter befand  „Es ist nicht gefährlich, auf der Fahrbahn zu fahren.“ Der Gutachter hatte dies im Selbstversuch erprobt. Hihi.

http://bernd.sluka.de/
http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/1208449_Radwegabschnitt-fuer-Radler-gefaehrlicher-als-die-Strasse.html

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