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mucradblog

~ Über den Radfahr-Alltag, nicht nur in München. Parteiisch, Unsachlich, Unabhängig, Rechthaberisch, Medienkritisch.

Schlagwort-Archiv: Levasier

Der ADAC und das Tempo 30

10 Dienstag Apr 2012

Posted by martl in mucradblog, Radkultur, Radverkehr

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

ADAC, Berlin, Levasier, Radwege, rechts vor links, StVO, telepolis, Tempo 30

Der „Aktionsplan“ der EU zum Thema Verkehrssicherheit enthält unter anderem den Vorschlag, Tempo 30 innerorts als „Regelgeschwindigkeit“ einzuführen.

Da hat der ADAC aber gewichtige Argumente dagegen, wie ein Interview der ADAC-Sprecherin Levasier mit „Telepolis“ zeigt.

Wenn ich das Zusammenfassen darf: Frau Levasier kommt mit Rechts vor Links nicht klar,

„Waren Sie schon mal in einer Stadt, in der viel Rechts vor Links gilt? Dann fahren Sie nach Brüssel. Dort brausen Ihnen aus kleinsten Seitenstraßen, obwohl Sie auf der Hauptstraße sind, die Leute an Ihnen vorbei.“

(Das „an Ihnen vorbeibrausen“ ist erlaubt, wenn derjenige Vorfahrt hat, Frau Levasier. Sogar, wenn derjenige aus einer kleineren Straße kommt. Oder ein kleineres Auto fährt.)

und nach Ansicht des ADAC ist die 30er-Zone schuld, wenn es die Autofahrer einfach nicht schaffen, dort 30 zu fahren.

„Was Tempo 30 als innerstädtischer Regelgeschwindigkeit entgegen steht, ist zunächst einmal, und das ist ganz wesentlich, die Akzeptanz der Autofahrer, die fehlen würde. Bereits heute wird in manchen Straßen von Tempo-30-Zonen zu schnell gefahren, wenn diese zu lang sind (alles über ungefähr 800 m) oder den Eindruck einer „bevorrechtigten“ Straße erwecken“

<Facepalm>

Es sind auch sonst noch Schmankerl drin,wie z.B.  die Auffassung des Themas „Rechts vor Links“. Da sagt Frau Levasier:

„Mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit hätten wir ein generelles Rechts vor Links in den Innenstädten.
Das verstößt gegen die StVO“

Das muss die ADAC-Ausgabe der StVO sein. In der offiziellen Ausgabe
steht:

„(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts
kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.“

Ebenfalls nett die Einschätzung der Tempo-20 Zonen nach Schweizer Vorbild, die gerade in Berlin getestet werden. Da spricht die Dame doch tatsächlich davon, wie gefährlich es sei, dass dort, z.B. am Checkpoint Charlie, der Verkehr durch Radweg, Gehweg und Fahrbahn entmischt sei.

Ist ja nicht gerade der gängige Standpunkt des ADAC zum Thema Verkehrstrennung, Radwege und so. Wie sie’s halt brauchen. Wird Zeit, dass wir die „Freie Fahrt für freie Bürger“ ins GG aufnehmen.

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