Schlagwörter
Belgien, cycle to work, England, Frankreich, Pendeln, Radverkehr, Schweden
Frankreich: In einem Modellversuch werden Arbeitnehmer einiger Firmen finanziell entschädigt, wenn sie mit dem Rad zur Arbeit fahren, berichtet road.cc. Initiator ist das Ministerium für „Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie“, am Piloten nehmen 19 Firmen mit gemeinsam 10.000 Angestellten teil. Für das Pendeln per Rad werden 25ct/km erstattet. Bei Erfolg soll der Pilot ausgeweitet werden.
Ähnliche Modelle existieren in England, Schweden und Belgien: Belgien erlaubt einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zur Anschaffung eines Rades, Schweden eine steuerfreie km-Pauschale. In England existiert das „Cycle to Work„-Programm, das es Arbeitgebern erlaubt, ihren Angestellten steuerfrei Fahrräder und Radbekleidung zu leihen.
…und im Autoland Deutschland? Wir subventionieren E-Autos…
http://road.cc/content/news/120576-france-trials-paying-people-ride-bike-work
blubbBlubb1 sagte:
Seit 2012 gilt die 1% Regel auch für Dienstfahrräder, Pedelecs und eBikes. Bei uns im Unternehmen wird das JobRad angeboten. Das ist eine super Sache mit der man sich ein Fahrrad über den Arbeitgeber leasen kann.
http://www.jobrad.org/
LikeLike
Tom sagte:
Habe gelesen: Bei Erfolg soll der Pilot ausgeweidet werden – zum Glück nur ein verleser.
LikeLike
Boris sagte:
Wenn man zum Pendeln einen Firmenwagen verwendet, muss man die Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil versteuern.
0,002% * Bruttolistenpreis, das macht bei 40 K€ pro Km 0,8 €.
Davon 30% Steuern macht 0,24 €, also 0,12 € pro gefahrenem Kilometer. Für manche deutsche Arbeitnehmer gibt es also immerhin die Hälfte wie in Frankreich.
LikeLike
Snackonabike sagte:
Zum Glück ist die Situation aber in Deutschland besser als hier gerade dargestellt. Der ADFC hat eine schöne Zusammenfassung zum Dienstrad hier: http://www.adfc.de/verkehr–recht/recht/fahrrad-als-dienstfahrzeug/dienstfahrraeder
Problematisch kann es nur sein, den Arbeitgeber zu überzeugen. Das hängt sicher von allen möglichen Faktoren ab – vielleicht im Sommerloch noch mal versuchen, wenn die Personalabteilung mehr Zeit hat?
LikeLike
Mirko Fischer sagte:
Ich hatte auch vor 1 1/2 Jahren in unserer Firma (> 1000 MA) das Thema Leaserad angestoßen. Nach fast einem Jahr Bedenkzeit wurde es wegen „unklarer Gesetzeslage“ (es fehlten die Präzedenzfälle) abgelehnt. Beim Elektroauto wird allerdings stark gebohrt, dass die Mitarbeiter sich solche Autos über die Firma leasen :-(
Die Frage ist nun, ob in Frankreich zu den 25ct/km auch noch die steuerliche Absetzbarkeit besteht oder zwischen den beiden Moedellen gewählt werden muss. Man stelle sich den Aufschrei vor, in Deutschland würden Arbeitsradfahrer zur Kilometerpauschale noch zusätzlich 1€/4km bekommen! Das würde vorallem den Einkommensschwachen zugute kommen, die die Kilometerpauschale eh nicht absetzen können.
LikeLike