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Die Münchner Polizei wird nicht müde, abzustreiten, dass sie prinzipiell was gegen Radfahrer hätte.
Nun gut, glauben wir ihr das erst einmal.
Und dann sehen wir Meldungen wie diese auf dem Presseportal:
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„Am Mittwoch, den 04.12.2013, gegen 15.45 Uhr, befuhr ein 26-jähriger Deutscher mit seinem Jeep die Kreillerstraße stadtauswärts. Als er in ein Grundstück einbiegen wollte, zwang er einen 35-jährigen Fahrradfahrer, der mit einem gelben Fahrrad in gleicher Richtung auf dem Radweg unterwegs war, zum Abbremsen.
Wutentbrannt schlug daraufhin der Fahrradfahrer mit seiner Faust auf die Motorhaube des Jeeps, zeigte ihm den Mittelfinger und flüchtete. Der 26-jährige Jeep-Fahrer nahm daraufhin mit seinem Begleiter die Verfolgung auf, überfuhr dabei selbst eine rote Ampel, konnte den Radfahrer an der Einmündung zur Plankensteinstraße stellen.
Dort begann der rabiate Radfahrer sofort mit Fäusten auf den Jeep-Fahrer einzuschlagen, flüchtete erneut, verlor die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte in einen dort geparkten VW Passat. Der Pkw wurde auf der Motorhaube und an der Stoßstange beschädigt.Wieder versuchten der Pkw-Fahrer und sein Begleiter, den Radfahrer bis zum Eintreffen der bereits alarmierten Polizei festzuhalten. Erneut gelang es dem Fahrradfahrer zu flüchten.
Auf den rabiaten Radfahrer wartet eine Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Unfallflucht.
Am den beidem Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.500 Euro
Beschreibung des Fahrradfahrers:
Ca. 35 Jahre alt, 165 – 170 cm groß, sprach hochdeutsch; trug eine dunkle Jeans, dunkelblaue Jacke, cremefarbene Strickmütze mit unbekanntem Logo;
Zeugenaufruf:
Laut den beiden Jeep-Insassen wurde der Vorfall von mehreren Passanten beobachtet und sogar gefilmt. Diese meldeten sich bislang jedoch nicht als Zeugen.“
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(Rechtschraipfeler vom Original übernommen)
Die Meldung darf man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Wie man dem Zeugenaufruf am Schluß entnehmen kann, ist dies bis jetzt ausschließlich die Sichtweise der sogenannten „Geschädigten“. Und selbst, wenn man die für bare Münze nimmt, kann man feststellen: Der Radfahrer hat sich mehrfach falsch benommen – die Autofahrer auch. Letzteres ist der Münchner Polizei allerdings wohl nicht aufgefallen, zumindest aber keinerlei Erwähnung wert. Der Radfahrer ist „rabiat„, er wird zur Fahndung ausgeschrieben und sein Strafregister wird ausgiebig verlesen.
Dabei hat der Autofahrer, sogar nach offensichtlich eigener Aussage, auch einiges, vielleicht sogar deutlich mehr, auf dem Konto:
– Abbiegen unter nicht Gewähren der Vorfahrt, evtl. mit Gefährdung
– Nötigung (Verfolgung und „Stellen“ des vermeintlichen Übeltäters)
– Vorsätzliche Gefährdung des Strassenverkehrs (Überfahren roter Ampeln während der Verfolgung)
Verräterisch die Wortwahl: Dem Radfahrer wurde nicht etwa die Vorfahrt genommen, er wurde „zum Abbremsen gezwungen“. Klingt ja auch gleich viel harmloser. Während der gemeine Autofahrer verständlicherweise nicht gern bremst, zumal für niedere Lebensformen wie Radfahrer, kann man das von letzterer natürlich erwarten. Der Radfahrer war „wutentbrannt„, die Verfolgungsjagd des Autofahrers offensichtlich höchst überlegt und besonnen.
Die Münchner Polizei hat vor noch nicht allzu langer Zeit angekündigt, die stark angestiegenen Aggressionsdelikte bekämpfen zu wollen. Anscheinend fallen Verfolgungsjagden auf Radfahrer nicht darunter.
Edit: Wenn sich zwei Autofahrer in die Wolle kriegen, erwischt es Beide. Charakterstudien über rabiate Rowdy-Rambos fehlen (natürlich).
Edit 2: Der mucradblogger hat sich erlaubt, gegen den Autofahrer in den oben genannten Punkten Strafanzeige zu stellen. Für den Fall, dass die Polizei das übersehen hat :)
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Zitat: „auf der einen Seite ist Sachbeschädigung natürlich nicht in Ordnung.“
Dazu die 1000 Euro Preisfrage, die in der formidablen Polizeimeldung leider nicht vorkommt, obgleich sie sicherlich von einiger Bedeutung sein dürfte:
Entstand beim Faustschlag auf die Motorhaube des Jeeps ein Sachschaden? Falls ja, wurde jenes erst nachgeprüft=festgestellt und dann erst verfolgt, oder … ei ei ei da tun sich aber rasch Abgründe auf. Weil wenn die eigentliche Sachbeschädigung erst später, als Folge der nötigenden Verfolgung geschah, dann bedeutet das was für die vom Jeepmenschen vorgetragene Rechtfertigung? ohohoh…
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Beleidigung wäre auch schon eine Straftat, allerdings gibt es dafür nur die Aussage des Fahrers.
Und für die Festnahme durch Bürger muß die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
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Schwierig, schwierig,
auf der einen Seite ist Sachbeschädigung natürlich nicht in Ordnung.
Auf der anderen Seite kann sich jeder ausmalen was passiert wäre wenn der Radfahrer zu userer Münchner Polizei gegangen wäre und eine Strafanzeige gegen den Autorambo aufgegeben hätte, zumal der ja noch einen Beifahrer hatte.
Tja, hätten Fahrräder nur mal ein Nummernschild. Dann wäre bestimmt alles gut – siehe hier: http://www.hamburg.adfc.de/verkehr/themen/verhalten/der-prozess/
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Die Zeugen, die das gesehene erfreulicherweise gleich wieder vergessen haben, sind eben lebensweiser als die Münchner Polizei. Altfränkisches Sprichwort: „Vor dem Gewalt-SUV-ler auf der Flucht da geht auch mal was zu Bruch na.“
Doch der Blogger irrt mit seiner zentralen These. Den umfänglich guten Willen des Hobbyjagdschutzvereins beweist die Tatsache, dass nicht mal der fehlende Helm des Terroristen beklagt wurde, sondern nur ein mutmaßlich für Polizisten, junge Jeepfahrer und Konsorten nicht identifizierbares Mützenlogo.
Dennoch prima Gelegenheit, mal die Radwege an der Kreillerstraße und bis zur Stadtgrenze zu entschildern, das wurde von den Polizisten sicher schon veranlasst. (lach…)
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Der Helm wäre mir schon aufgefallen, aber *das* Faß wollte ich nicht auch noch aufmachen. Mir wird eh schon vorgeworfen, das sei eine fixe Idee…
Mir scheint allerdings schon, das ist dasselbe wie bei den Verbal-FeministInnen, die ihre Gender-neutrale Endung nur an die Guten dranpappen – nie liest man von MörderInnen, VerbrecherInnen etc…
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