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Das Verwaltungsgericht Gießen hat ein Urteil zur Radwegbenutzungspflicht gefällt, das dem Sinn des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts folgt. Im konkreten Fall wurde die Benutzungspflicht eines echten Prachtstücks kassiert: Kombinierter Geh- und Radweg, zwei-Richtung natürlich. Kleinteilig gepflastert und mit reichlich Ausfahrten und Einmündungen.
Interessant ist das Urteil vor allem deshalb, weil der Radweg erst 2010 gebaut wurde.

Die Richter haben betont, dass das Land Hessen beim Bau dieses Weges gegen wichtige Sicherheitsstandards verstoßen hat. Das Gericht bescheinigt dem Land Hessen in der Urteilsbegründung für diesen konkreten Fall auch eine schlechte Qualitätssicherung im Radwegebau und eine gewisse Ignoranz bezüglich der Sicherheitsbedürfnisse des Radverkehrs.

Einmal mit Profis arbeiten…

Helmdiskussion: Zur Abwechslung mal ein ordentlicher Artikel zu dem Thema in der taz, ein Kommentar von Michael Cramer, der für die Grünen im EP sitzt. Es fällt generell auf, dass die Stimmung leicht zu schwanken scheint. Noch vor wenigen Jahren war es völlig unmöglich, in den Mainstream-Medien auch nur ansatzweise was Sachliches zum Thema zu lesen, allmählich mehren sich doch die Stimmen, die in der Hutmode nicht den letzten Schluß der Verkehrs-Sicherheitsdiskussion erkennen. Von Ausreißern wie diesem unsäglichen Käse hier abgesehen. Scheinbar hat der RBB die gesamte Abteilung „schonungsloser Aufklärungsjournalismus“ von RTL II üernommen. Schön zu wissen, wofür meine GEZ-Gelder verwendet werden.

Randnotiz aus München: Spontan-Critical Parking Mass in der Sendlinger Strasse. Die braven Kaufleute in der Sendlinger Strasse regen sich darüber auf, dass ihnen die vielen Fahrräder die Schaufenster verstellen. Von „Radlmauern“ und „Drahteselmüllplatz“ ist die Rede. Dass auf den Rädern eventuell Kunden anreisen, ist den Lämmern allerdings noch nicht aufgefallen. Auch über die Autohaufen, denen riesige Parkplatzflächen in der Innenstadt ganz selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden, regt sich keinerlei Unmut.

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