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Vor kurzem hat sich Dessau entschlossen, seine Radwege größtenteils abzuschildern (ich berichtete). Magdeburg sieht das ein bisschen anders, wie die „Volksstimme“ berichtet.

Das was da in dem Artikel an Hämmern steht, muss man sich schon genüsslich auf der Zunge zergehen lassen. Baureferent Scheidemann ist, so wird berichtet, der Meinung, das Urteil des BVerwG hätte für ihn „keine Konsequenzen“, denn sonst hätte man ja „in der städtischen Arbeitsgruppe darüber geredet“. Interessante Betrachtungsweise.

Außerdem hat er in der StVO einen Passus gefunden, dass „grundsätzlich alle ausgebauten Radwege „nur auf Anfrage durch Dritte“ auf ihre Benutzungspflicht nachträglich überprüft werden müssten“. Ebenso interessant, in meiner steht das nicht so. Da steht eigentlich gar nichts über so Details wie wer Radwege genehmigt.

Also entweder hat der Reporter von der „Volksstimme“ einen schlechten Tag gehabt und StVO und Verwaltungsordnung durcheinander gebracht (in der das aber auch nicht so steht), oder man müsste ernsthaft überlegen, eine Amtsenthebung gegen den Herrn Baureferenten beantragen. So wenig Ahnung von der Materie an den Tag zu legen, ist schon peinlich.

Abschließen darf diesen Witzartikel noch die Polizeisprecherin, die, wie üblich, unter Verkennung sämtlicher Untersuchungen zu dem Thema, die jünger sind als 1959, das Hohelied vom sicheren Radweg singt. Schließlich ist die freie Fahrt für unsere Autofahrer das höchste Rechtsgut, da müssen andere Interessen eben zurückstehen.

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